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FAQ
Scheibentönung
Lackschutz
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Während man zum Beispiel durch tiefschwarze Autoglasfilme von außen nicht mehr in den Innenraum schauen kann, können Sie von innen wie durch eine leicht getönte Sonnenbrille bequem nach außen schauen. Bei der 95%-Folie sollte man beachten, dass die Sicht aus den Scheiben im Dunkeln eingeschränkt ist.
Selbstverständlich – bei Ihrer neuen Tönung sollten die beweglichen Scheiben nur für ca. 2 Wochen nach der Montage nicht betätigt werden. Darauf weisen wir Sie zum Termin natürlich gesondert hin!
Ja, eine fachmännisch durchgeführte Scheibentönung ist absolut legal. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur die Scheiben ab der B-Säule (also alle hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe) getönt werden dürfen. Wir halten uns strikt an diese Vorgabe. Alle von uns verwendeten Folien besitzen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) und sind somit für den Straßenverkehr zugelassen.
Unsere hochwertigen Sonnenschutzfolien blockieren bis zu 99% der schädlichen UV-Strahlung und einen Großteil der Infrarotstrahlung, die primär für die Aufheizung des Innenraums verantwortlich ist. An sonnigen Tagen spüren Sie einen deutlichen Komfortgewinn, was die Klimaanlage entlastet. Zudem schützt die Folie den Innenraum (Sitze, Armaturen) vor dem Ausbleichen.
Nein, eine Eintragung ist nicht nötig. Alle von uns verwendeten Folien verfügen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG). Sie erhalten von uns ein Dokument, das Sie lediglich im Fahrzeug mitführen müssen.
Die Folie wird von innen an die Wölbung der Scheibe angepasst und verklebt, um sie vor äußeren Einflüssen wie Witterung oder Eiskratzern zu schützen.
Ja, die Folie kann jederzeit wieder entfernt werden. Wir empfehlen jedoch dringend, dies von uns professionell durchführen zu lassen, um die feinen Heizdrähte der Heckscheibenheizung beim Abziehen nicht zu beschädigen.
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