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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 17. November 2025

Hansefolia (hansefolia.de) ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar. Wir arbeiten daran, die bekannten Barrieren zu beheben.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei. Wir bemühen uns, diese bei Aktualisierungen durch barrierefreie Versionen zu ersetzen.

  • Videos: Möglicherweise sind nicht alle Videos mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen. Neue Videos werden zukünftig mit entsprechenden Textalternativen erstellt.

  • Kontrastverhältnisse: An vereinzelten Stellen der Website könnten die Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund noch nicht den geforderten Werten entsprechen. Dies wird im Rahmen der nächsten Design-Überarbeitung angepasst.

Wir haben diese Bewertung durch eine Selbstüberprüfung mit dem Wix Accessibility Wizard und gängigen Testwerkzeugen vorgenommen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. November 2025 erstellt.

4. Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Mechanismus)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf hansefolia.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

  • Verantwortliche Person: [Ihr vollständiger Name]

  • E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse]

  • Telefon: [Ihre Telefonnummer]

5. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort innerhalb von sechs Wochen erhalten, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einzuschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

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